(Stand 13. Mai 2022)
Die Neustarthilfe 2022 führt die Neustarthilfe Plus für die Monate Januar bis März sowie April bis
Juni 2022 fort. Die Antragstellung muss quartalsweise bis 15. Juni 2022 erfolgen.
Damit Sie die Neustarthilfe 2022 beantragen können, müssen Sie:
- selbständig tätig sein, also freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben (ggf. inklusive ihrer anteiligen selbständigen Einkünfte aus einer Personengesellschaft),
- ihre Selbständigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. hieraus mindestens 51 Prozent ihrer Einkünfte beziehen,
- höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen,
- bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein und
- die Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch genommen haben
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gelten darüber hinaus weitere Bedingungen, die Sie den FAQs entnehmen können.
Förderhöhe
Die Höhe der Neustarthilfe 2022 beträgt für die Förderperiode 50 Prozent eines dreimonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes (ggf. zuzüglich von Einkünften aus unselb-ständiger Tätigkeit) 2019 berechnet wird, maximal jedoch 4.500 Euro pro Förderperiode für Soloselbständige und Gesellschafter von Personengesellschaften sowie maximal 18.000 Euro pro Förderperiode für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften.
Die Antragsbedingungen der Neustarthilfe 2022 entsprechen denen der Neustarthilfe.
Die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Soloselbstständige mit oder ohne Perso-nengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Be-schäftigte, Kapitalgesellschaften mit einem oder mehreren Gesellschaftern sowie Genossenschaften können die Neustarthilfe 2022 für die Förderperiode in voller Höhe behalten, wenn sie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 Umsatzeinbußen von über 60 % im Vergleich zum Refe-renzumsatz 2019 zu verzeichnen haben. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist die Neustarthilfe 2022 (anteilig) bis zum 31. Dezember 2022 zurückzuzahlen (für Anträge über prüfende Dritte gelten andere Rückzahlungszeiträume).
Die Neustarthilfe 2022 ist steuerbar, wird jedoch nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Antragsstellung
Natürliche Personen (Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) können den Antrag für die Förderperiode Januar bis März 2022 bzw. April bis Juni 2022 bis zum 15. Juni 2022 (verlängert) direkt unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (unter Nutzung des ELSTER Zertifikats) oder über prüfende Dritte stellen. Die Antragsstellung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erfolgt ebenfalls getrennt für die Förderperiode 2021 über prüfende Dritte.
Weiterführende Informationen sind unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/neustarthilfe-2022 abrufbar.